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Für die Praxis: das "Verbissprozent"

Ich möchte den Leserinnen und Lesern dieses Blogs ein Merkblatt für die Praxis aus der Schweiz (WSL) empfehlen, das ich relevant finde für die pan-europäischen Themen Waldumbau, resilienter Wald, klimastabiler Wald, Bergschutzwald, etc.
Kürzlich hat u.a. der Norddeutsche Rundfunk (NDR) über starken Verbiss an Laubbäumen und die entsprechenden Schäden im Harz berichtet: Waldschäden: zu viel Rotwild im Harz. Der Beitrag gibt ebenfalls einen guten Überblick über die Thematik.
Das Verbissprozent – eine Kontrollgröße im Wildmanagement
Wildhuftiere nutzen hauptsächlich im Winter junge Bäume als Nahrungsquelle. Der wiederholte Verbiss von Knospen, Nadeln und jungen Trieben schwächt die Verjüngung oder verhindert sie sogar. Das stellt unter Umständen die nachhaltige Erneuerung des Waldes mit standortsgemäßen Baumarten in Frage. An den Standort optimal angepaßte Baumarten können je nach Standort verschiedene sein: Ein Beispiel wäre der Bergmischwald im Schwarzwald aus Tanne, Buche, Ahorn, Fichte als Hauptbaumarten. Wie stark die Tiere einen Wildlebensraum beeinträchtigen, lässt sich mit dem “Verbissprozent” messen. Das Verbissprozent ist der prozentuale Anteil der Jungbäume mit abgebissenen Pflanzenteilen. Ermittelt wird dieses Prozent für ganze Wildlebensräume und über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

Das Verbissprozent ist eine Grösse, die als Ziel im Wald-Wild-Management oder als gesetzliche Auflage gewählt werden kann und objektiv messbar ist. Eine gebräuchliche Form des Verbissprozentes ist der prozentuale Anteil der Bäume zwischen 10 und 130 cm Höhe, bei dem im Verlaufe eines Jahres der Terminaltrieb (der Leittrieb, also verantwortlich für das gerade Höhenwachstum) abgebissen wird. Die Erhebung des Jahresverbisses erlaubt es, Veränderungen von Jahr zu Jahr festzustellen und im Rahmen von Erfolgskontrollen die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Die Massnahmen zur Senkung der Verbissbelastung selbst können ganz unterschiedlicher Art sein: Sie reichen von der Art der Bejagung über die Gestaltung des Lebensraumes, der Förderung von Luchs und Wolf, der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der Landschaft bis zur Lenkung von Tourismus und Freizeitaktivitäten im Wald und der Ausgestaltung der Raumplanung. Weitere Infos hier: Verbissprozent_CH_Merkblatt_WSL_2018_08

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